Kriegsdienstverweigerer

Info und Kommentar

Neue EU-Bestimmungen und das deutsche Grundgesetz

„Aber wir müssen der angegriffenen Ukraine doch helfen!“ lautet das Argument der Befürworter ihrer militärischen Unterstützung und selbst die Kirche beruft sich auf das Nächstenliebe-Gebot. Ich habe dieser scheinbaren Humanität bei solchen Debatten gern die Kurzformel entgegengehalten „Wir liefern also die Waffen und die Ukraine die Menschen“.

Die Meinung, es sei „der Ukraine“ geholfen, wenn dieser Krieg mit westlichen Waffenlieferungen immer weiter geführt wird in der Hoffnung Russland zu besiegen, setzt stillschweigend voraus, dass die ukrainische Bevölkerung damit einverstanden ist, dass sie immer weiter „die Menschen liefert“.

Es fehlt bei uns nicht an Medien, die ein solches Bild vom heldenhaften Widerstand der ukrainischen Bevölkerung malen. Kaum aufgegriffen wurde dagegen, was der inzwischen wieder entlassene Verteidigungsminister Fedorow im Januar offenherzig zu Protokoll gab: Rund zwei Millionen Männer stünden auf Fahndungslisten wegen Verstößen gegen die Mobilisierungsvorschriften und ca. 200.000 Soldaten hätten sich unerlaubt von ihren Einheiten entfernt. https://www.berliner-zeitung.de/article/ukraine-2-millionen-maenner-landesweit-wegen-wehrdienstverweigerung-gesucht-10014227

Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat die Ukraine abgeschafft. Wer sich verweigert, dem drohen harte Strafen. Schon seit längerem gleichen die Zwangsrekrutierungen dort einer Menschenjagd. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisähnlichen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. https://de.connection-ev.org/article-4750

Jetzt haben sich die EU-Länder mit der ukrainischen Regierung geeinigt, der Flucht von Männern zwischen 23 und 60 Jahren ins Ausland den Riegel vorzuschieben. Bei ihnen soll künftig kontrolliert werden, ob sie sich nicht über das ukrainische Ausreiseverbot hinweggesetzt haben, um sich dem Kriegsdienst zu entziehen. https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-07/ukraine-krieg-flucht-eu-maenner-aufnahmeregeln#comments

Interessant wird, was dann passiert. Gilt das deutsche Grundgesetz auch für sie? Kriegsdienstverweigerung firmiert im GG unter den Menschenrechten. Es heißt nicht: ‚Kein deutscher Staatsbürger darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.‘ sondern Niemand…   

LINK zur Protesterklärung von Connection e. V.  

LINK zu medico international, auch über russische Kriegsdienstverweigerer